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Immobilienbewertung

Sie benötigen einen belastbaren Wert einer Immobilie? Hier erhalten Sie höchste Qualität bei der Bewertung Ihres Objektes.

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Das Portfolio unserer Dienstleistungen ist genau so vielseitig und individuell wie die zu bewertende Immobilie.

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Immobilienbewertung – Sachverständige in Rheinbach

Warum eine professionelle Immobilienbewertung?

Gutachter und Sachverständiger für Immobilienbewertung Dr.-Ing. Björn HaackDer Immobilienmarkt weist eine Vielzahl von Akteuren auf, die einen Immobilienwert sachgerecht ermitteln können wollen. Hierzu ist jedoch ein höchstes Maß an Qualifikation und Marktkenntnis erforderlich. Werte lassen sich schließlich nicht einem Tabellenwerk entnehmen, sondern gehen aus Ermittlungsverfahren hervor, die es mit größter Sorgfalt zu behandeln gilt, wenn ein marktfähiges Ergebnis erzielt werden soll. Zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wurde die hierfür erforderliche besondere Sachkunde nachgewiesen.

Die Gutachter des Sachverständigenbüros Dr. Haack sind für Sie daher mit jeder Wertermittlungsaufgabe rund um Ihre Immobilie in Köln, Bonn, Rheinbach oder auch deutschlandweit die richtigen Ansprechpartner. Typische Fälle für eine Immobilienbewertung durch Sachverständige oder Gutachter sind insbesondere:

Das Sachverständigenbüro Dr. Haack in Rheinbach bietet Ihnen die höchst mögliche Qualität bei der rechtssicheren Bewertung Ihres Objektes.

Warum einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wählen?

Der Begriff des „Sachverständigen“ ist rechtlich nicht geschützt. Insbesondere in der Immobilienbewertung tummeln sich daher viele selbsternannte Sachverständige und Gutachter ohne den notwendigen fachlichen Hintergrund, die oftmals fehlerbehaftete Gutachten zu Dumpingpreisen anbieten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben ihre besondere Sachkunde in einem umfassenden Prüfungsverfahren nachgewiesen. Sie unterliegen einer strengen Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft und sind zur Weisungsfreiheit und Gewissenhaftigkeit verpflichtet. Öffentlich bestellte Sachverständige sind stets unparteiisch und unabhängig in der Gutachtenerstellung und wurden sogar dahingehend geprüft, ob sie persönlich für das Amt geeignet sind. Ihr Anliegen rund um Ihre Immobilie ist bei uns somit in sicheren Händen.

Hier erfahren Sie mehr über die Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.


Immobilienbewertung: Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV

Die Bundesregierung wird in § 199 Abs. 1 BauGB ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Ermittlung von Verkehrswerten und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte zu erlassen. Hieraus resultiert die aktuelle Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die im Jahr 2010 aus der bis dahin bestehenden Wertermittlungsverordnung (WertV) von 1988 hervorgegangen ist.

Der Grundstein der deutschen Immobilienbewertung liegt in der Definition des Verkehrswertes nach den Vorschriften des § 194 BauGB:

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Pragmatisch ausgelegt bedeutet dies: der Preis, der auf dem freien Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Dieser lässt sich nach den Vorschriften der ImmoWertV aus verschiedenen Verfahren ableiten, insbesondere

Nach § 6 ImmoWertV ist der Verkehrswert aus dem Ergebnis der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines oder ihrer Aussagefähigkeit vor allem in Hinblick auf die Marktlage zu ermitteln. Als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung ermitteln wir für Sie in der Regel den Verkehrswert. Unsere Sachverständigen stellen selbstverständlich auch für andere Anlässe und Zwecke weitere Werte von Immobilien fest. Darüber hinaus bieten wir etwas kürzere Gutachterliche Stellungnahmen an, welche z.B. zur Vermögensübersicht oder bei An- und Verkauf genutzt werden können.


Sachverständigenbüro Haack in Rheinbach – Immobilienbewertung für Sie

Service von A bis Z: Vom rechtssicheren Gutachten im Streitfall, über kürzere Gutachterliche Stellungnahmen zur Vermögensübersicht bis zur Beratung bei Erbschaft, Kauf oder Verkauf einer Immobilie – unsere Sachverständigen bieten zu jedem Anlass den passenden Service. Das Portfolio des Angebots zur Immobilienbewertung ist beim Sachverständigenbüro Dr. Haack genau so vielseitig und individuell wie die zu bewertende Immobilie. Wir bieten Ihnen zudem nur die Leistungen an, die Sie auch wirklich benötigen. Erwarten Sie nichts anderes als die höchstmögliche Qualität bei der Erstellung eines Immobiliengutachtens für Ihr Objekt.

Experten vor Ort: Das Sachverständigenbüro Dr. Haack für Immobilienbewertung in Rheinbach bietet Dienstleistungen deutschlandweit an, jedoch sind wir überwiegend in Nordrhein-Westfalen (NRW) und hier besonders im Großraum von Köln und Bonn in der Immobilienbewertung tätig. Durch unsere langjährige Erfahrung als Gutachter sind wir stets ein zuverlässiger Partner bei allen Bewertungsfragen.

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