Was ist ein Verkehrswert?
Der Verkehrswert (= Marktwert) ist gesetzlich normiert, und wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises. Bei der Bewertung von Immobilien wird folglich versucht, das subjektive Preisempfinden der interessierten Käufer abzubilden und den wahrscheinlichsten Preis somit zu objektivieren. Hierzu gilt es, sämtliche wertrelevanten Merkmale einer Immobilie zu erfassen, zu analysieren, zu beschreiben und schließlich in der Wertermittlung zu berücksichtigen. Diese lassen sich im Wesentlichen wie folgt grob kategorisieren:
Wie wird der Verkehrswert berechnet?
Der zu ermittelnde Wert des Grundstücks kann aus verschiedenen Verfahren hervorgehen, die der entsprechenden Marktlage gerecht werden müssen. Nach den Vorschriften des § 6 ImmoWertV sind als Wertermittlungsverfahren
- das Vergleichswertverfahren (§§ 24 bis 26 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung,
- das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34 ImmoWertV,)
- das Sachwertverfahren (§§ 35 bis 39 ImmoWertV)
oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.