Immobilienbewertung Beratung

Immobilienbewertung Haus

Haus Einfamilienhaus Wertermittlung

Immobilienbewertung eines Hauses

Jedes Haus hat individuelle Eigenschaften, welche bei der Immobilienbewertung zu berücksichtigen sind. Eines haben alle Häuser trotz der hohen Vielfalt an Haus-Typen und Haus-Bauweisen gemeinsam. Der Wert eines Ein- oder Zweifamilienhauses wird stets von einem Gutachter bei der Immobilienbewertung nach ImmoWertV durch das Sachwertverfahren ermittelt. Im Sachwertverfahren wird von objektiven Normalherstellungskosten und Korrekturen ausgegangen. Es wird zunächst betrachtet, was man fiktiv für einen vergleichbaren Neubau an Kosten aufwenden müsste. Die Alterswertminderung wird abhängig von Modernisierungen und Restnutzungsdauer von der Herstellungskosten abgezogen und der Bodenwert hinzu gerechnet. Die Anpassung an die aktuellen Markt- und Wertverhältnisse erfolgt im Sachwertverfahren durch den sogenannten Sachwertfaktor (nach §21 ImmoWertV). Dieser wird für die verschiedenen Haustypen vom örtlichen Gutachterausschuss berechnet und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Zuletzt werden besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale abgezogen (z.B. Instandhaltungsrückstände, überalterte Heizung,…) oder aufgeschlagen (z.B. besondere Rechte in Abt. II des Grundbuchs, Kaminofen,…).

Typen von Häusern

Ein Haus, wie z.B. ein Ein- oder Zweifamilienhaus, gibt es in vielen verschiedenen Bauweisen. Das Reihenhaus ist ein weit verbreiteter Typ. Ebenso kann ein Haus als Doppelhaushälfte errichtet werden. Besonders beliebt bei Familien ist das freistehende Einfamilienhaus. Ein Einfamilienhaus kann eingeschossig als Bungalow oder mehrgeschossig errichtet worden sein. Es gibt viele Formen von Einfamilienhäusern:

  • Fachwerkhaus
  • Siedlungshaus
  • Bungalow
  • Landhaus
  • Villa
  • Stadthaus
  • Energiesparhaus

Handelt es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung, wird es immer noch als Einfamilienhaus bezeichnet, wenn die Einliegerwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Zweifamilienhaus liegt erst dann vor, wenn die zwei Wohneinheiten ähnlich groß errichtet wurden.

Bauweisen von Häusern

Ein- und Zweifamilienhäuser können auf verschiedene Art und Weise errichtet werden. Liegt für ein Baugebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, so müssen die Vorschriften in de Regel zwingend eingehalten werden. So kann beispielsweise bei einer Vorschrift „Satteldach, 25° Neigung“ kein eingeschossiger Bungalow mit Flachdach genehmigt werden. Neben der Bauform können andere Merkmale sich zwischen Häusern unterscheiden. Die Bauweise eines Hauses ist dabei besonders für die Immobilienbewertung von Bedeutung. Die Bauweise entscheidet nämlich darüber, wie lang die Restnutzungsdauer eines Hauses angesetzt werden kann. Zwischen folgenden Bauweisen muss unterschieden werden:

  • Massivbauweise
  • Holzbauweise

Häufig wird eine Holzbauweise in Leichtbauweise ausgeführt. Die Abwägung, welche Bauweise für ein Haus in Frage kommt, hängt von den eigenen Vorlieben und Bauvorschriften ab. Holzbauweisen haben durchaus Vorteile bei Preis und Wohnraumklima, jedoch sind sie in der Regel nicht so lange nutzbar wie ein massiv errichtetes Haus. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Restnutzungsdauer, da die Gesamtnutzungsdauer bei Holzbauweise oftmals vom Gutachter für Immobilienbewertung dementsprechend kürzer anzusetzen ist.