Legale Möglichkeiten zum Steuern sparen bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen werden in Deutschland Jahr für Jahr große Immobilienvermögen bzw. Betriebsvermögen auf die Nachkommen übertragen. Der Staat hat diese Eigentumsübertragungen als lukrative Geldquelle entdeckt und bittet die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie. Dieser wird vom Finanzamt nach einem pauschalen Berechnungsverfahren ermittelt.
Aufgrund der pauschalen Regelungen kommt es jedoch sehr häufig vor, dass spezielle wertmindernde Faktoren, z.B. ein eher unterdurchschnittlicher Zustand, nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Der vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert (Marktwert) ist dann zu hoch. Der Betroffene zahlt eine zu hohe Steuer. Geben Sie sich deshalb mit den Bewertungen des Finanzamtes (Steuerbescheid) nicht zufrieden und lassen Sie den Verkehrswert überprüfen bzw. sachgerecht ermitteln. Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass es sich bei den Immobilienbewertungen des Finanzamts nur um eine pauschale Vorgehensweise handeln kann. Auf der Grundlage des § 198 des Bewertungsgesetzes ist es möglich, völlig legal Steuern zu sparen. Es muss „lediglich“ ein niedrigerer Verkehrswert (Marktwert) nachgewiesen werden.
Unsere Sachverständigen für Immobilienbewertung sind deutschlandweit tätig und helfe Ihnen, den richtigen Verkehrswert zu ermitteln. Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir Sie entsprechend und zunächst natürlich unverbindlich beraten können. Auf der Grundlage unserer jahrelangen Erfahrung bei der Wertermittlung von Immobilien konnten bereits zahlreiche Kunden Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen.