Beispiel einer Immobilienbewertung in Bonn – Die Eigentumswohnung im Vergleichswertverfahren
Wie wird Wert einer Wohnung bzw. Eigentumswohung in Bonn mittels Vergleichswertverfahren ermittelt? Diese Frage stellen sich auf dem Bonner Immobilienmarkt viele Akteuere: Eigentümer, Makler, Banken, Architekten, Finanzberater und viele andere Profis auf dem Immobilienmarkt. Es gibt verschiedene Verfahren in der Wertermittlung von Immobilien, die sorgfältig bedient werden müssen um den richtigen Verkehrswert zu ermitteln. Am Beispiel einer Wohnung in Bonn möchte ich Ihnen in diesem Artikel das Vergleichswertverfahren näher bringen.
Um eine professionelle Immobilienbewertung mittels Vergleichswertverfahren durchführen zu können, müssen dazu zunächst einige Rahmendaten ermittelt werden (bzw. in diesem Fall fiktiv angenommen werden). Sämtliche nachfolgenden Betrachtungen innerhalb dieses Beispiels einer Immobilienbewertung in Bonn basieren daher auf folgender Eigentumswohnung in Bonn (Wohnungseigentum):
II-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss; Tiefgarage mit 8 Stellplätzen
3 Zimmer, Keller, Balkon
Anteil: 78/1.000
Eine Eigentumswohnung (Wohnungs- und Teileigentum) ist entsprechend dem Geschehen auf dem Bonner Immobilienmarkt am sinnvollsten mit dem Vergleichswertverfahren und dem Ertragswertverfahren zu bewerten. Im vorliegenden Fall soll die Vorgehensweise beim Vergleichswertverfahren bespielhaft dargestellt werden. Das Ertragswertverfahren wird in einem anderen Artikel aufgezeigt.
Das Vergleichswertverfahren für die Wertermittlung einer Wohnung in Bonn
Das in diese Bewertung anzuwendende Vergleichswertverfahren ist wie folgt aufgebaut:
Für das Vergleichswertverfahren liegt ein Datensatz von 10 Vergleichspreisen aus mittleren Wohnlagen für den Erhebungsbereich „Bonn-Duisdorf“, wie er in der Regel vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Bundestadt Bonn für Wohnungseigentum zur Verfügung gestellt wird, zugrunde. Dieser wurde für den Veräußerungszeitraum 2014 bis 2016 angefragt:
Nr | Lage Pun- kte | Kauf- jahr | Bau- jahr | An- zahl der WE | Ge- schoss | Größe in m² | Stell- platz in EUR | Kauf- preis EUR/ m² |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 7,5 | 2014 | 1963 | 20 | 3. OG | 70 | 5.000 | 1.785 |
2 | 9,0 | 2014 | 1963 | 16 | 2. OG | 55 | – | 1.850 |
3 | 9,0 | 2014 | 1965 | 4 | EG | 110 | 8.000 | 1.815 |
4 | 10,0 | 2014 | 1958 | 10 | 1. OG | 95 | 10.000 | 1.990 |
5 | 9,5 | 2015 | 1965 | 11 | 1. OG | 98 | 9.000 | 1.360 |
6 | 8,0 | 2015 | 1963 | 9 | EG | 105 | 7.000 | 1.915 |
7 | 8,5 | 2015 | 1957 | 14 | 2. OG | 76 | 7.500 | 1.760 |
8 | 11,0 | 2015 | 1960 | 6 | 1. OG | 87 | 12.000 | 2.250 |
9 | 10,5 | 2016 | 1962 | 12 | 2. OG | 91 | – | 1.890 |
10 | 9,0 | 2016 | 1961 | 6 | 3. OG | 102 | 8.000 | 1.900 |
Anhand des vom Gutachterausschuss in Bonn zur Verfügung gestellten Vergleichsmaterials für Eigentumswohnungen lassen sich sofort einige regelmäßig auftretende Probleme unmittelbar ausmachen, welche die Vergleichbarkeit einschränken. Insbesondere folgende, jedoch gegebenenfalls wesentliche Informationen zu den Vergleichsobjekten sind der Auskunft aus der Kaufpreissammlung nicht zu entnehmen:
- Geschossigkeit der Gebäude
- Ausstattung und Beschaffenheit von Gebäude und Sondereigentum
- Zustand von Gebäude und Sondereigentum
- Außenanlagen und sonstige Anlagen
- Art der Stellplätze
- Gebrauchsregelungen
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Verhältnis der Miteigentumsanteile
- Rechte und Belastungen
- Miet- oder Pachtverhältnisse
- Erstverkauf oder Weiterverkauf
Es ist offensichtlich, dass die gesetzlich geforderte hinreichende Übereinstimmung des vorliegenden Datenmaterials für das Vergleichswertverfahren mit dem Bewertungsobjekt nur schwer zu beurteilen ist. Eine Vielzahl der aufgeführten Merkmale kann durch den zuständigen Gutachterausschuss aber auch nicht oder nur sehr schwer recherchiert werden, da sich diese Angaben in der Regel selten dem übermittelten Kaufvertrag entnehmen lassen. Auf der anderen Seite ist es ebenso eindeutig, dass nicht alle dieser hier fehlenden Merkmale einen signifikanten Einfluss auf die Preisbildung im Vergleichswertverfahren ausüben. In den nachfolgenden Abschnitten wird daher die in einem solchen Fall für üblich befundene und angemessene Vorgehensweise aufgezeigt.
Im vorliegenden Fall müssen folgende Abweichungen der Vergleichspreise vom Bewertungsobjekt im Rahmen der gesetzlichen Forderung nach den Vorschriften des § 15 Abs. 1 ImmoWertV im Vergleichswertverfahren berücksichtigt werden:
- allgemeine Wertverhältnisse
- Lage
- Wohnungsalter
- Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
- Geschosslage
- Wohnungsgröße
- ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse
a) Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse
Die Verkaufspreise stammen aus den Jahren 2014 bis 2016. Sollten sich die allgemeinen Wertverhältnisse für Wohnungs- und Teileigentum in diesem Zeitraum signifikant verändert haben, so ist diese Veränderung gegenüber dem Wertermittlungsstichtag (01. September 2016) zu berücksichtigen. Im Grundstücksmarktbericht 2016 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bonn (S. 26 und 27) sind bezüglich der allgemeinen Preisentwicklung für Eigentumswohnungen folgende Daten zu finden:
Diese Indexreihen wurden als erforderliche Daten (hier: Indexreihen nach § 11 ImmoWertV) im Rahmen der gesetzlichen Forderung (§ 193 Abs. 3 BauGB) durch den Gutachterausschuss abgeleitet. Darin ist zu erkennen, dass die Preise für 50 bis 70 Jahre alte Eigentumswohnungen (Baujahr des Gebäudes mit der zu bewertenden Wohnung: 1960) in Bonn in den Jahren 2013 bis 2015 stark gestiegen sind. Wie der Indexreihe für „50 bis 70 Jahre alte Eigentumswohnungen“ zu entnehmen ist, wurde ein Index für das Jahr 2016 (Wertermittlungsstichtag) noch nicht abgeleitet. Dieser ist somit aus den vorhandenen Daten der letzten Jahre sachgerecht zu ermitteln bzw. im Hinblick auf die aktuelle Marktlage zu schätzen.
Aufgrund des auch in den letzten Monaten weiterhin stark gestiegenen Preisniveaus für vergleichbare Eigentumswohnungen wird die Wertzahl für das Jahr 2016 auf rd. 172 geschätzt. Insofern müssen die vorliegenden Kaufpreise aus den Jahren 2014 und 2015 hinsichtlich der allgemeinen Wertverhältnisse angepasst werden.
Nachfolgend wird die Anpassung an die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag exemplarisch für den Vergleichspreis Nr. 1 durchgeführt. Es ergibt sich folgender anzuwendender Umrechnungskoeffizient:
Den an die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag angepassten Vergleichspreis findet man schließlich wie folgt:
Durch die vorgenommene konjunkturelle Anpassung wird simuliert, welcher Preis am Wertermittlungsstichtag für den Verkaufsfall Nr. 1 zu entrichten wäre.
b) Berücksichtigung der Lage (Punktsystem)
Das Bewertungsobjekt befindet sich in einer mittleren Wohnlage mit 9,5 Punkten. Die mittlere Lage weist laut zuständigem Gutachterausschuss insgesamt eine Punktspanne von 7,5 bis 11 Punkten auf (vgl. auch Vergleichspreise). Im Grundstücksmarktbericht 2016 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bonn (S. 28) sind bezüglich der Lage für (gebrauchte) Eigentumswohnungen auszugsweise folgende Daten zu finden:
Nachfolgend wird die Anpassung an die Lage mittels Punktsystem exemplarisch für den Vergleichspreis Nr. 1 durchgeführt. Es ergibt sich folgender anzuwendender Umrechnungskoeffizient:
Den an die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag angepassten Vergleichspreis findet man schließlich wie folgt:
Durch die vorgenommene Anpassung wird simuliert, welcher Preis für den Verkaufsfall Nr. 1 zu entrichten wäre, wenn die Lage des Vergleichsobjektes Nr. 1 mit der Lage der zu bewertenden Wohnung vollständig übereinstimmen würde.
c) Berücksichtigung des Wohnungsalters
Die obigen Vergleichspreise stammen aus Verkäufen von Eigentumswohnungen aus Gebäuden mit unterschiedlichen Baujahren. Diese stimmen nicht alle mit dem Baujahr des Gebäudes mit der zu bewertenden Wohnung überein. Der Gutachterausschuss der Stadt Bonn hat durch Auswertungen festgestellt, dass der Preis einer Eigentumswohnung stark vom Alter abhängen kann (Grundstücksmarktbericht 2016, S. 26).
Bis zu einem Alter von rd. 15 Jahren ist für Eigentumswohnungen in Bonn eine relativ gleichmäßige rückläufige Entwicklung festzustellen, die sich anschließend verflacht. Ab dem 50. Jahr ist laut Grundstücksmarktbericht statistisch allein kein alterswertbedingter Wertverlust mehr festzustellen. Wohnungen höheren Alters sind zudem schwieriger auszuwerten, da diese oftmals durch vollzogene Modernisierungen beeinflusst werden. Die hier veröffentlichten Daten sind als Umrechnungskoeffizienten im Rahmen der erforderlichen Daten zu interpretieren (§ 12 ImmoWertV).
Im vorliegenden Bewertungsfall (Baujahr 1960 ≙ Alter von ca. 56 Jahren) ist keine Anpassung über die veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten erforderlich. Eine Abhängigkeit vom Alter besteht hier nicht.
d) Berücksichtigung der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
Die Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude differieren zwischen Bewertungsobjekt und Vergleichsobjekten. Der Gutachterausschuss der Stadt Bonn hat durch Auswertungen festgestellt, dass diese Abhängigkeit jedoch statistisch nicht sehr ausgeprägt ist. Bei Kleinobjekten bis 6 Eigentumswohnungen ist demnach ein Zuschlag von rd. 2 % ableitbar, ab 66 Eigentumswohnungen ein Abschlag von rd. 9 % gerechtfertigt. Für den beispielhaft hier zu behandelnden Vergleichspreise Nr. 1 (20 Wohneinheiten im Objekt) ergibt sich somit weder Zu- noch Abschlag.
e) Berücksichtigung der Geschosslage
Die Geschosslagen der Vergleichsobjekte (zwischen EG und 3. OG) sind verschieden und unterscheiden sich daher auch überwiegend vom Bewertungsobjekt (2. OG). Der Gutachterausschuss der Stadt Bonn beschreibt sich entsprechenden Wertzusammenhänge wie folgt (Grundstücksmarktbericht 2016, S. 29):
Nachfolgend wird die Anpassung an die Geschosslage exemplarisch für den Vergleichspreis Nr. 1 durchgeführt. Es ergibt sich folgender anzuwendender Umrechnungskoeffizient:
Den an die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag angepassten Vergleichspreis findet man schließlich wie folgt:
Durch die vorgenommene Anpassung wird simuliert, welcher Preis für den Verkaufsfall Nr. 1 zu entrichten wäre, wenn die Geschosslage des Vergleichsobjektes Nr. 1 mit der Geschosslage der zu bewertenden Wohnung vollständig übereinstimmen würde.
f) Berücksichtigung der Wohnungsgröße
Die Wohnflächen der Vergleichsobjekte stimmen nicht mit der Wohnfläche der zu bewertenden Wohnung überein. Der Gutachterausschuss in Bonn hat diesbezüglich festgestellt (Grundstücksmarktbericht 2016, S. 28), dass für Wohnungen zwischen 40 und 120 m² Wohnungsgröße keine Abhängigkeit der Kaufpreise von der Wohnungsgröße besteht. Eigentumswohnungen mit einer Wohnungsgröße von unter 40 m² Wohnfläche liegen rd. 3 % über dem Marktrichtwert und Wohnungen über 120 m² Wohnfläche liegen rd. 8 % über dem Durchschnitt. Im vorliegenden Fall sind für das Vergleichswertverfahren daher keine entsprechenden Anpassungen vorzunehmen; die Wohnungsgrößen werden als nicht wertrelevant erachtet.
g) Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse
Nach den durchgeführten konjunkturellen und qualitativen Anpassungen ergibt sich die Konstellation der Vergleichspreise folgendermaßen (Stellplatzanpassung nur bezüglich der Wertverhältnisse sowie der Lage):
Nr | Lage Pun- kte | Kauf- jahr | Bau- jahr | An- zahl der WE | Ge- schoss | Größe in m² | Stell- platz in EUR | Kauf- preis EUR/ m² |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 7,5 | 2014 | 1963 | 20 | 3. OG | 70 | 5.000 | 1.785 |
2 | 9,0 | 2014 | 1963 | 16 | 2. OG | 55 | – | 2.444 |
3 | 9,0 | 2014 | 1965 | 4 | EG | 110 | 10.566 | 2.419 |
4 | 10,0 | 2014 | 1958 | 10 | 1. OG | 95 | 12.192 | 2.426 |
5 | 9,5 | 2015 | 1965 | 11 | 1. OG | 98 | 9.900 | 1.496 |
6 | 8,0 | 2015 | 1963 | 9 | EG | 105 | 8.701 | 2.452 |
7 | 8,5 | 2015 | 1957 | 14 | 2. OG | 76 | 8.910 | 2.091 |
8 | 11,0 | 2015 | 1960 | 6 | 1. OG | 87 | 11.880 | 2.183 |
9 | 10,5 | 2016 | 1962 | 12 | 2. OG | 91 | – | 1.758 |
10 | 9,0 | 2016 | 1961 | 6 | 3. OG | 102 | 8.320 | 1.859 |
Mittelwert | 9.745 | 2.170 | ||||||
-30% | 6.822 | 1.519 | ||||||
+30% | 11.792 | 2.821 |
Aus diesen verwendbaren Vergleichspreisen ergibt sich ein arithmetisches Mittel von rd. 2.170 EUR/m² Wohnfläche. Um auszuschließen, dass die Auswertung Preise enthält, die aufgrund ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse zustande gekommen sind, werden die Werte, die um mehr als 30% vom Mittelwert abweichen, nicht weiter berücksichtigt. Dabei handelt es sich in diesem Fall um den Preis Nr. 5. Nach Ausschluss dieses Preises ergibt sich ein neuer Mittelwert von rd. 2.244 EUR/m² Wohnfläche.
Der Vergleichswert der zu bewertenden Wohnung (ohne Tiefgaragenstellplatz) ergibt sich schließlich wie folgt:
Wie bereits angedeutet wären rein theoretisch sicherlich noch weitere Anpassung des Vergleichsmaterials an das Bewertungsobjekt vorzunehmen. Hierzu fehlen jedoch die entsprechenden Informationen über die Vergleichswohnungen. Hierbei sei ausdrücklich der Zustand der Gebäude und Wohnungen genannt.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten, vermeintliche wesentliche Einflüsse bzw. deren Ausprägungen und Abweichungen „pi mal Daumen“ zu schätzen. Für eine gesicherte und objektive Wertermittlung erfordern diese freien Schätzungen die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit.
Liegt das erforderliche Datenmaterial zur Anpassung von Abweichungen jedoch vor, ist wie bei den durchgeführten Anpassungen zu verfahren, bevor das Vergleichsmaterial im Rahmen der (arithmetischen) Mittelbildung und der Anwendung des 30%-Kriteriums auf das Vorliegen ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse überprüft wird.
Tiefgaragenstellplatz
Dem Bewertungsobjekt ist ein Tiefgaragenstellplatz per Sondernutzungsrecht (Gebrauchsregelung) zugeordnet. Unter der Annahme, dass sich die verwendeten Indizes und Faktoren im Wesentlichen auch auf die zum Wohnungseigentum gehörenden Stellplätze übertragen lassen, entspricht die Vorgehensweise bei der Auswertung der Vergleichspreise der Stellplätze der für die Wohnung aufgezeigten. Nach Aussortieren der Vergleichspreise Nr. 4 und 8 (Abweichung vom Mittel größer 30%) ergibt sich im Vergleichswertverfahren ein Vergleichswert für den zu bewertenden Tiefgaragenstellplatz von rd. 8.982 EUR.
Ergebnis des Vergleichswertverfahrens
Der Vergleichswert des zu bewertenden Wohnungseigentums (inklusive Tiefgaragenstellplatz) ergibt sich letztendlich wie folgt:
Plausibilitätskontrolle
Eine Plausibilitätskontrolle (des Vergleichswertverfahrens) ist in diesem Fall über die im Grundstücksmarktbericht der Stadt Bonn veröffentlichten Durchschnittspreise für Eigentumswohnungen möglich. Diese entsprechen den nach den § 13 ImmoWertV abzuleitenden Vergleichsfaktoren. Durch den Bezug auf die Einheit „Wohnfläche in m²“ sind die Durchschnittspreise als Gebäudefaktoren zu verstehen. Die Plausibilitätskontrolle ist daher, wie die vorangegange Vorgehensweise, als mittelbarer Preisvergleich anzusehen.
Jedoch auch bei den veröffentlichten Durchschnittspreisen bleibt zu beachten, dass besondere wertbestimmende Merkmale, wie z.B. Ortsteillage, unmittelbares Umfeld, Gebäudekonzeption, Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes, Ausstattung und Zuschnitt, Abweichungen von den Durchschnittspreisen bewirken können.