Gutachten

Professionelle Gutachten seit 2005

Gutachtenerstellung

Die Leistungen des Sachverständigenbüros im Rahmen der Immobilienbewertung in Köln, Bonn, Euskirchen, Rhein-Sieg und Umgebung sind sehr vielseitig und auf den jeweiligen Zweck der Wertermittlung abgestimmt. Sie erhalten nachvollziehbare und überprüfbare Gutachten, die höchsten Ansprüchen genügen und dennoch für jedermann leicht verständlich sein sollen. Je nach Anlass können folgende Leistungen und Immobilienwerte im Fokus der Arbeit stehen:
Gutachtentyp

Verkehrswertgutachten
Beleihungwertgutachten
Städtebauliche
Kalkulation
Recht und Belastungen
Obergutachen
Immobilienwert

Verkehrswert
Beleihungswert
Anfangs- und Endwert

Wert der Rechte und Belastungen
diverse
Anlässe sind insbesondere:
Beispiel Wertermittlung Gutachten
Kauf und Verkauf von Immobilien

Kauf und Verkauf

Kauf und Verkauf einer Immobilie stellen für die Beteiligten in der Regel eine nicht alltägliche Situation dar. Das Sachverständigenbüro Dr. Haack unterstützt die Preisfindung durch eine fundierte Marktwertermittlung im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme.

Erbschaft und Schenkung

Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen treten regelmäßig steuerliche Fragestellungen und Effekte auf. Nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) kann durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein niedrigerer (sogenannter gemeiner Wert) nachgewiesen werden.
Erbschaft Stempel
Pflichtteilsanspruch aus Testament

Pflichtteilsanspruch

Bei Pflichtteilsansprüchen aufgrund testamentarischer Regelungen ist die Vorlage eines Wertgutachtens durch die Erben verlangbar. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden mit der Erstellung der Verkehrswertgutachten entsprechend beauftragt.

Betreuungsverfahren

In Betreuungsverfahren mit Immobilientransaktionen wird regelmäßig ein Gutachten benötigt, um die Interessen des Betreuten sowie des Sozialstaats zu schützen. Ein marktgerechtes Gutachten weist einen Verkehrswert aus, der dann beim Verkauf auch mindestens zu erzielen ist.
Senioren im Betreuungsverfahren
Scheidung

Ehescheidung

Eine Eheschließung erfolgt oftmals in Form einer  Zugewinngemeinschaft. Kommt es zu einer Ehescheidung, sind bei Immobilien die Zugewinne zwischen den relevanten Stichtagen (zumeist Eheschließung und Eingang des Scheidungsantrags) durch Sachverständigengutachten zu ermitteln.

Vermögensübersicht

Besteht privates oder unternehmerisches Vermögen auch aus Immobilien, schaffen die Gutachten des Sachverständigenbüros Dr. Haack die ab und an erforderliche Übersicht. Dabei ist insbesondere die systemische bzw. vergleichende Übersicht zu wahren.
Vermögensübersicht Immobilien
Projektentwicklung

Projektentwicklung

Projektentwicklungen erfordern besondere Kenntnisse: Grundstücke sind häufig als werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland oder Rohbauland) zu kalkulieren, bauliche Projekte als fiktiv fertiggestellt. Das Sachverständigenbüro Dr. Haack war bereits in einer Vielzahl derartiger Fälle involviert.

Zwangsversteigerung und gerichtliche Verfahren

Das Sachverständigenbüro Dr. Haack ist seit fast 20 Jahren immer wieder Auftragnehmer in Zwangsversteigerungsverfahren sowie anderweitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Diesbezügliche Besonderheiten, beispielsweise resultierend aus dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), sind hinsichtlich des Einflusses  des Verkehrswerts zu analysieren.
Gerichtliche Zwangsversteigerung von Immobilien
Renditeobjekt für Fondgutachten

Fondgutachten

Fondsgutachten, z.B. bei der Ankaufs- oder Regelbewertung, sind fester Bestandteil des Sachverständigenbüros Dr. Haack. Mit Registrierung bei der BaFin nach § 216 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie Mitgliedschaft im Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen (BIIS) sind wir europaweit tätig.
Gebäudearten

Objektarten

Unbebaute Grundstücke

  • Flächen im Innenbereich
  • Flächen im Außenbereich
  • Projektentwicklung

Rechte und Belastungen

  • Wegerecht
  • Wohnrecht & Wohnungsrecht
  • Leitungsrecht
  • Nießbrauch
  • Erbbaurecht
  • Baulasten
  • Sanierungsgebiete

Der richtige Wert zum richtigen Anlass für ein Gutachten

Was ist eine Immobilie wert? Diese Frage stellen sich viele unterschiedliche Eigentümer, Interessenten, Makler, Banken, Versicherungen, Fonds etc. zu unterschiedlichen Anlässen. Dies können z.B. Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, eine Kreditvergabe, Beleihung, Scheidung, Erbe oder Entschädigung sein. In der Immobilienbewertung gibt es daher zahlreiche unterschiedliche Immobilienwerte, welche für den gegebenen Zweck maßgebend sein sollen, wie z.B. den Verkehrswert (Marktwert), Beleihungswert oder Bedarfswert (steuerliche Wertermittlung). Jeder dieser Werte basiert auf unterschiedlichen Normen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. So wird z.B. der Verkehrswert in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) definiert. Die Verfahrensvorschriften zur Ermittlung des Verkehrswerts finden sich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wieder. Der Beleihungswert fußt dagegen auf dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Ihr Weg zum professionellen Gutachten

  • Nehmen Sie bitte mit uns unverbindlich Kontakt auf – telefonisch oder per E-Mail:
    Tel.: 02226 8240 770
  • Analyse und Beratung der richtigen Vorgehensweise bei Ihrer Immobilie
  • Angebotserstellung
  • Vereinbarung eines Ortstermins
  • Analyse des Grundstückszustands / der Grundstücksmerkmale
  • Marktanalyse / Datenauswertung
  • Erstellung des Verkehrswertgutachten / der Gutachterlichen Stellungnahme
  • Zustellung des Gutachtens (gebunden postalisch oder als signiertes PDF)
Anrufen
Weg zum Gutachten

Grundstein der deutschen Immobilienbewertung ist der Verkehrswert

Für eine Mehrzahl von Anlässen steht die Ermittlung des Verkehrswerts im Vordergrund. Der Verkehrswert ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Qualität des Grundstücks am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Dabei muss der tatsächliche Preis auf dem Grundstücksmarkt keinesfalls dem Verkehrswert entsprechen. Jeder potenzielle Interessent hat einen eigenen Blickwinkel und gewichtet die wertrelevanten Merkmale einer Immobilie zunächst subjektiv. Die Objektivierung, die schließlich zum Verkehrswert führt, erfolgt über die Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale. Statistisch gesehen würde sich der Verkehrswert als Erwartungswert unendlich vieler subjektiver Preisvorstellungen ergeben. Der Verkehrswert kann für alle Arten von Grundstücken (bebaut oder unbebaut) ermittelt werden.

Der zu ermittelnde Wert eines Grundstücks kann aus verschiedenen Wertermittlungsverfahren hervorgehen, die der entsprechenden Marktlage gerecht werden müssen. Nach den Vorschriften des § 6 ImmoWertV sind das Vergleichswertverfahren (§ 24 bis 26 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34 ImmoWertV), das Sachwertverfahren (§§ 35 bis 39 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.

Wie wird der Verkehrswert eines

  • unbebauten Grundstücks (z.B. Bauland, Bauerwartungsland, Rohbauland und landwirtschaftliche Fläche)
  • Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus (auch Reihenhaus und Doppelhaushälfte)
  • Mehrfamilienhaus (kleinere Wohngebäude bis zum Hochhauskomplex)
  • Wohnung / Teileigentum (Eigentumswohnung)
  • gemischt genutztes Objekt (z.B. Gebäude mit Handel, Büro, Praxis und Wohnungen)
  • Gewerbe (z.B. Bürogebäude, Gewerbehallen und Betreiberimmobilien)

sachgerecht ermittelt?

Die Gutachter vom Sachverständigenbüro Dr. Haack kennen die Antwort!

Referenzen und Mitgliedschaften

Mitglied im Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen BIIS
Zertifikat DiaZert
Mitglied in der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.
Tegova recognised-european valuer
Bonn Hofgarten
Mitglied im Gutachterausschuss
der Stadt Bonn
Köln Luftbild von Innenstadt mit Dom und Rhein
Mitglied im Gutachterausschuss
der Stadt Köln
Kirche in Siegburg
Mitglied im Gutachterausschuss
des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf
Mitglied im oberen Gutachterausschuss NRW
Mitglied im oberen Gutachterausschuss
Nordrhein Westfalen