Begriffe der Immobilienbewertung
Wertermittlungsverfahren
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert drei grundlegende Wertermittlungsverfahren, die je nach Objektart und Anlass sachkundig anzuwenden sind:
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
Verkehrswert
Der Verkehrswert (= Marktwert) ist gesetzlich normiert, und wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.