Öffentliche Bestellung

Zeichen für öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ö.b.u.v.

Warum einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wählen?

Der Begriff des „Sachverständigen“ ist rechtlich nicht geschützt. Insbesondere in der Immobilienbewertung tummeln sich daher viele selbsternannte Sachverständige und Gutachter ohne den notwendigen fachlichen Hintergrund, die oftmals fehlerbehaftete Gutachten zu Dumpingpreisen anbieten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben ihre besondere Sachkunde in einem umfassenden Prüfungsverfahren nachgewiesen. Sie unterliegen einer strengen Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft und sind zur Weisungsfreiheit und Gewissenhaftigkeit verpflichtet. Öffentlich bestellte Sachverständige sind stets unparteiisch und unabhängig in der Gutachtenerstellung und wurden sogar dahingehend geprüft, ob sie persönlich für das Amt geeignet sind. Ihr Anliegen rund um Ihre Immobilie ist bei uns somit in sicheren Händen.
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