Bonner Mietspiegel nicht qualifiziert
Das Amtsgericht Bonn hat den Bonner Mietspiegel in einem laufendem Verfahren kassiert (Aktenzeichen AG Bonn 203 C 79/14). Der Richter argumentierte, dass die Datengrundlage nicht repräsentativ genug für den Bonner Markt sei. Der bestehende Mietspiegel ist somit nach wissenschaftlichen Kriterien nicht qualifiziert. Der Mietrichter erließ den Beschluss, dass die „ortsübliche Vergleichsmiete“ durch einen Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.
Meldung: Generalanzeiger Bonn