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	<title>Sachverständiger für Immobilienbewertung Dr. Haack</title>
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	<description>Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/ Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken</description>
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	<title>Sachverständiger für Immobilienbewertung Dr. Haack</title>
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	<item>
		<title>Mitgliedschaft im Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e. V.</title>
		<link>https://www.svb-haack.de/mitgliedschaft-im-bundesverband-der-immobilien-investment-sachverstaendigen-e-v-biis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Haack]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Oct 2021 17:16:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Haack ist ab sofort Mitglied im Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e. V. (BIIS). Der Verband ist der berufliche Zusammenschluss der auf die Bewertung von Gewerbeimmobilien spezialisierten unabhängigen Sachverständigen. Der BIIS unterstützt Behörden, Gerichte und private Institutionen auf Anfrage bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger für die Bewertung von Gewerbeimmobilien im In- und Ausland. Zur Mitgliederseite des [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-1306" src="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2021/10/BIIS-logo-300x52.png" alt="" width="300" height="52" /></p>
<p>Dr. Haack ist ab sofort Mitglied im Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen e. V. (BIIS). Der Verband ist der berufliche Zusammenschluss der auf die Bewertung von Gewerbeimmobilien spezialisierten unabhängigen Sachverständigen. Der BIIS unterstützt Behörden, Gerichte und private Institutionen auf Anfrage bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger für die Bewertung von Gewerbeimmobilien im In- und Ausland.</p>
<p><a href="https://biis.de/mitglieder.php" target="_blank" rel="noopener nofollow">Zur Mitgliederseite des BIIS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bestellung zum Mitglied des Gutachterausschusses Köln</title>
		<link>https://www.svb-haack.de/bestellung-zum-mitglied-des-gutachterausschusses-koeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Haack]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2020 11:00:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gutachterausschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Köln]]></category>
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					<description><![CDATA[Bestellung zum Mitglied des Gutachterausschusses Köln Herr Dr. Haack freut sich vom 01.11.2020 bis 31.10.2025 in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Köln berufen worden zu sein. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Köln wird von ehrenamtlichen Mitgliedern gebildet. Die statistische Auswertung der Marktdaten durch die berufenen Kollegen zur Erstellung eines Marktberichts erfolgt unentgeldlich. Der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Bestellung zum Mitglied des Gutachterausschusses Köln</h2>
<p><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-711" src="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2016/11/Gutachterausschuss-Sachverstaendiger-Immobilienbewertung-150x150.jpg" alt="Gutachterausschuss für Gutachter in der Immobilienbewertung" width="150" height="150" />Herr Dr. Haack freut sich vom 01.11.2020 bis 31.10.2025 in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-koeln/">Köln</a> berufen worden zu sein. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-koeln/">Köln</a> wird von ehrenamtlichen Mitgliedern gebildet. Die statistische Auswertung der Marktdaten durch die berufenen Kollegen zur Erstellung eines Marktberichts erfolgt unentgeldlich. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-koeln/">Köln</a> ist ein selbstständiges Organ und bildet eine unabhängige Landesbehörde. Bereits im Jahr 2016 wurde Herr Dr. Haack von der zuständigen Bezirksregierung <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-koeln/">Köln</a> bis 2021 in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-im-rhein-sieg-kreis/">Rhein-Sieg-Kreis</a> und in der Stadt Troisdorf als Mitglied sowie vom 01.04.2020 bis 31.03.2025 in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Bundesstadt <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-bonn/">Bonn</a> bestellt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zertifizierung von Dr. Haack zum Recognised European Valuer (REV) &#8211; Tegova</title>
		<link>https://www.svb-haack.de/recognised-european-valuer-rev-tegova/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Haack]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jun 2020 16:13:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifizierung]]></category>
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					<description><![CDATA[Zertifizierung zum Recognised European Valuer (TEGoVA) Die &#8222;European Group of Valuers’ Associations&#8220; vereint 72 nationale Gutachterverbände aus 38 Ländern, die 70.000 qualifizierte Gutachter vertreten, die entweder selbstständig sind oder von Fachberatungsunternehmen, Unternehmen des privaten Sektors, Regierungsabteilungen oder Finanzinstitutionen auf lokaler und internationaler Ebene beschäftigt werden. Herr Dr. Haack freut sich, dass er alle Anforderungen erfüllt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Zertifizierung zum Recognised European Valuer (TEGoVA)</h2>
<p><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1258" src="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2020/06/tegova-recognised-european-valuer-REV-Siegel_2020-Dr-Haack-150x150.jpg" alt="Recognised European Valuer Dr. Haack" width="150" height="150" />Die &#8222;European Group of Valuers’ Associations&#8220; vereint 72 nationale Gutachterverbände aus 38 Ländern, die 70.000 qualifizierte Gutachter vertreten, die entweder selbstständig sind oder von Fachberatungsunternehmen, Unternehmen des privaten Sektors, Regierungsabteilungen oder Finanzinstitutionen auf lokaler und internationaler Ebene beschäftigt werden. Herr Dr. Haack freut sich, dass er alle Anforderungen erfüllt hat, den Titel eines anerkannten europäischen Gutachters verwenden zu dürfen. Vom 01.06.2020 bis 31.05.2025 wurde er dazu von der EUROPEAN GROUP OF VALUERS&#8216; ASSOCIATIONS (<a href="https://www.tegova.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">TEGoVA</a>) und dem IMMOBILIENVERBAND DEUTSCHLAND IVD BUNDESVERBAND der IMMOBILIENBERATER, MAKLER, VERWALTER, und SACHVERSTÄNDIGEN e.V. (<a href="https://www.ivd.net" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">IVD</a>) als &#8222;Recognised European Valuer&#8220; zertifiziert.</p>
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			</item>
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		<title>Bestellung zum Mitglied des Gutachterausschusses Bonn</title>
		<link>https://www.svb-haack.de/bestellung-zum-mitglied-des-gutachterausschusses-bonn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Haack]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2020 15:02:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachterausschuss]]></category>
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					<description><![CDATA[Bestellung zum Mitglied des Gutachterausschusses Bonn Der Gutachterausschuss der Bundesstadt Bonn wird von ehrenamtlichen Mitgliedern gebildet. Somit erfolgt z.B. die statistische Auswertung der Daten durch die berufenen Kollegen zur Erstellung eines Marktberichts unentgeltlich. Der Gutachterausschuss der Bundesstadt Bonn ist ein selbstständiges Organ und bildet eine unabhängige Landesbehörde. Bereits im Jahr 2016 wurde Herr Dr. Haack [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Bestellung zum Mitglied des Gutachterausschusses Bonn</h2>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-711" src="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2016/11/Gutachterausschuss-Sachverstaendiger-Immobilienbewertung-150x150.jpg" alt="Gutachterausschuss für Gutachter in der Immobilienbewertung" width="150" height="150" />Der Gutachterausschuss der Bundesstadt <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-bonn/">Bonn</a> wird von ehrenamtlichen Mitgliedern gebildet. Somit erfolgt z.B. die statistische Auswertung der Daten durch die berufenen Kollegen zur Erstellung eines Marktberichts unentgeltlich. Der Gutachterausschuss der Bundesstadt <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-bonn/">Bonn</a> ist ein selbstständiges Organ und bildet eine unabhängige Landesbehörde. Bereits im Jahr 2016 wurde Herr Dr. Haack von der zuständigen Bezirksregierung <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-koeln/">Köln</a> bis 2021 in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-im-rhein-sieg-kreis/">Rhein-Sieg-Kreis</a> und in der Stadt Troisdorf als Mitglied bestellt. Herr Dr. Haack freut sich, darüber hinaus von der Bezirksregierung <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-koeln/">Köln</a> vom 01.04.2020 bis 31.03.2025 in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Bundesstadt <a href="https://www.svb-haack.de/regional/immobilienbewertung-bonn/">Bonn</a> bestellt worden zu sein.</p>
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			</item>
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		<title>Merkblatt zu Grundlagen und Wertermittlung beim Wohnungsrecht veröffentlicht</title>
		<link>https://www.svb-haack.de/merkblatt-zum-wohnungsrecht-veroeffentlicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Haack]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Nov 2019 10:11:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechte und Belastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Grundlagen des Wohnungsrechts Inhaber eines Wohnungsrechts können ein Gebäude oder Teilbereiche davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen (Wohnungsrecht nach § 1093 BGB). In der Öffentlichkeit wird dies häufig mit dem Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; synonym verwendet. Der Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; bedeutet jedoch, dass der Wohnrechtsberechtigte zusammen mit dem Eigentümer in den gleichen Räumen lebt (Vorschriften des [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Grundlagen des Wohnungsrechts</h2>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1228" src="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2019/11/Wohnungsrecht-erklaeren-1093BGB-150x150.jpg" alt="Wohnungsrecht und Wohnrecht erklaeren" width="150" height="150" />Inhaber eines Wohnungsrechts können ein Gebäude oder Teilbereiche davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen (Wohnungsrecht nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1093.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 1093 BGB</a>). In der Öffentlichkeit wird dies häufig mit dem Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; synonym verwendet. Der Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; bedeutet jedoch, dass der Wohnrechtsberechtigte zusammen mit dem Eigentümer in den gleichen Räumen lebt (Vorschriften des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1090.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 1090 BGB</a>).</p>
<p>Die Grundlagen des Wohnungsrechts sind den Vorschriften des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1093.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 1093 BGB</a> zu entnehmen. Daraus ist ersichtlich, dass der/die Berechtigte eines Wohnungsrechts über die eigene Nutzung hinaus befugt ist, seine Familienangehörigen in die Wohnung aufzunehmen. Des Weiteren ist es erlaubt, die zur standesgemäßen Bedienung und Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen. Dies bedarf nicht der Zustimmung des Eigentümers. Auch die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen dürfen mitbenutzt werden. Ein Wohnungsrecht ist nicht veräußerbar und oder vererbbar.</p>
<p>Die so genannte &#8222;beschränkte persönliche Dienstbarkeit&#8220; des Wohnungsrechts entsteht durch Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs. Dazu ist eine notariell beurkundete Eintragungsbewilligung notwendig. Die Eintragung im Grundbuch kann nur gelöscht werden, wenn die/der Wohnungsberechtige(n)</p>
<ul>
<li>die beschränkte persönliche Dienstbarkeit selbst aufheben (sog. Löschungsbewilligung)</li>
<li>die/der Wohnungsberechtigte(n) sterben</li>
<li>oder eine zeitliche Befristung abgelaufen ist.</li>
</ul>
<h2>Wohnungsrecht-Modelle mit oder ohne Entgeltzahlung</h2>
<p>Die Nutzung durch die/den Wohnungsberechtigte(n) kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Das unentgeltliche Wohnungsrecht wird oftmals innerhalb von Familien eingeräumt. In der Regel werden dabei die Kinder die neuen Eigentümer des Wohngebäudes der Eltern. Die Eltern erhalten im Gegenzug ein unentgeltliches Wohnungsrecht.</p>
<p>Beim Verkauf eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks an nicht verwandte Dritte bzw. Investoren wird dagegen regelmäßig ein entgeltliches Wohnungsrecht vereinbart. Die Berechtigten des Wohnungsrechts zahlen dabei &#8211; ähnlich wie bei einer Miete &#8211; einen vereinbarten (monatlichen) Betrag an die Eigentümer. Die Übertragung eines Grundstücks mit Wohnungsrecht an Dritte bzw. Investoren ist ein noch recht junger Teilmarkt (sachlich sowie räumlich). Die Vorteile für beide Parteien liegen dabei auf der Hand:</p>
<div class="alignlefthalf"><strong>Verkäufer (zumeist Senioren)</strong></p>
<ul>
<li>finanzielle Sicherheit bzw. oftmals dringend erforderliche Liquidität</li>
<li>keine Instandhaltung der Immobilie mehr</li>
</ul>
</div>
<div><strong>Käufer</strong></p>
<ul>
<li>Erwerb eines Objekt zu einem stark reduzierten Preis</li>
<li>Verzinsung über die Wertminderung, mögliche Entgeltzahlungen und steuerliche Vorteile</li>
</ul>
</div>
<p>Ob die vereinbarte Verkaufssumme dabei als Rentenmodell oder als Einmalzahlung ausgezahlt wird, hängt von den Vorstellungen und Möglichkeiten der Verkäufer und Käufer ab.</p>
<h2>Wertermittlung</h2>
<p>Die Wertermittlung eines mit Wohnungsrecht belasteten Grundstücks sollte sachverständig erfolgen, da die Wertminderung durch das Wohnungsrecht von verschiedenen Faktoren abhängt. Dabei spielt neben der Frage, ob es entgeltich oder unentgeltlich vereinbart wurde, der Markt eine entscheidende Rolle. Alle wichtigen Details finden Sie in dem von uns bei der <a href="https://www.dvw.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (DVW)</a> veröffentlichen Merkblatt zum Thema Wohnungsrecht. Darin finden Sie folgende weiterführende Themen:</p>
<ul>
<li>Verkehrswertermittlung eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks nach WertR 2006</li>
<li>Einheitliche Verkehrswertermittlung eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks nach marktgerechten Ertrags- und Kostenaspekten</li>
<li>Wert des Wohnungsrechts</li>
</ul>
<p>Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: <a href="https://www.dvw.de/sites/default/files/merkblatt/daten/2018/16_DVW-Merkblatt-Wohnungsrecht.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">Download</a>.</p>
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