Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/ Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Das Amtsgericht Bonn hat den Bonner Mietspiegel in einem laufendem Verfahren kassiert (Aktenzeichen AG Bonn 203 C 79/14). Der Richter argumentierte, dass die Datengrundlage nicht repräsentativ genug für den Bonner Markt sei. Der bestehende Mietspiegel ist somit nach wissenschaftlichen Kriterien nicht qualifiziert. Der Mietrichter erließ den Beschluss, dass die „ortsübliche Vergleichsmiete“ durch einen Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.
In den deutschen Großstädten sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren explodiert, eine Stagnation ist nicht in Sicht. Der von den Gutachterausschüssen und Oberen Gutachterausschüssen erstellte neue Immobilienmarktbericht Deutschland 2015 gibt einen transparenten Überblick über den Entwicklung der Märkte. Die Bauwirtschaft kommt der Nachfrage nicht hinterher, die aktuelle Flüchtlingssituation wird sicherlich nicht für Entlastungen sorgen.
Immobilienpreise von Ein- und Zweifamilienhäusern gestiegen
Die Kaufpreise von Häusern legten im zwischen 2009 und 2014 um 3,3 % im Jahr zu. Die Preisentwicklung von Ein- und Zweifamilienhäusern war in den Städten bis 2009 nahezu konstant. Die höchsten durchschnittlichen Kaufpreise wurden für Ein- und Zweifamilienhäuser im Jahr 2014 in München (7.200 Euro/m2), dem Landkreis Dachau (4.200 Euro/m2) und Düsseldorf (4.000 Euro/m2) erzielt. Sehr niedrige Wohnflächenpreise von 500 Euro Die Preise von Bauplätzen für Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser stiegen von 2009 bis 2014 um jährlich 2 %.
Anstieg der Immobilienpreise von Eigentumswohnungen
Der Preis für Eigentumswohnungen legte zwischen 2009 und 2014 jährlich um durchschnittlich 2,7 % zu. In teuren Lagen legten die Preise um 6 % pro Jahr zu, bei den günstigen Wohnungen blieben die Preise stabil bis leicht rückläufig. Die höchsten durchschnittlichen Kaufpreise für eine Wohnung wurde laut dem Bericht des Gutachterausschusses im vergangenen Jahr in München (4.200 Euro/m2), auf Sylt (3.950 Euro/m2), in Starnberg (3.850 Euro/m2) und auf den ostfriesischen Inseln (3.450 Euro/m2) erzielt.
Interesse an Mehrfamilienhäusern gestiegen
Ein deutliches Plus der Kaufinvestitionssummen gab es auch bei Mehrfamilienhäusern. „Die jüngsten Deals großer Wohnungsbestände zeigen, dass sich der deutsche Wohnungs- und Immobilienmarkt sehr dynamisch entwickelt“, sagte BBSR-Direktor Harald Herrmann. „Private Akteure sind die mit Abstand bedeutendste Gruppe am deutschen Transaktionsmarkt. Neben Zukäufen von Portfolios treiben die jüngsten Übernahmen von Wohnungsunternehmen die Zahlen von gehandelten großen Wohnungsportfolios in die Höhe. Viele Investoren sind bereit, weiteres Kapital in die Hand zu nehmen.“
Veranstaltungshinweis: Ein Jahr Vergleichswertrichtlinie
Dr.-Ing. Björn Haack wird als eingeladener Gast bei der Podiumsdiskussion
„1 Jahr Vergleichswertrichtlinie“
in der Immobilienbewertung auf der Intergeo 2015 Rede und Antwort stehen. Wer im Rahmen der neuen Richtlinen zur Immobilienbewertung über Probleme und Erfahrungen mit den Experten direkt disktieren möchte, ist hiermit herzlich dazu eingeladen.
Die Veranstaltung findet statt am
17. September 2015, ca. 10:30 Uhr
im Anschluss an den Vortrag „Die neue Ertragswertrichtline“ (ab 9:30 Uhr).
Ort: Intergeo, Kongress und Fachmesse für Geodäsie, Geoninformation und Landmanengment, Messegelände Stuttgart.
Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/ Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Dr.-Ing. Björn Haack Industriestraße 2 53359 Rheinbach (Bonn, NRW)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktionale Cookies Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Preferences
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.