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	<title>Rechte und Belastungen &#8211; Sachverständiger für Immobilienbewertung Dr. Haack</title>
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	<description>Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/ Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken</description>
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	<title>Rechte und Belastungen &#8211; Sachverständiger für Immobilienbewertung Dr. Haack</title>
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		<title>Merkblatt zu Grundlagen und Wertermittlung beim Wohnungsrecht veröffentlicht</title>
		<link>https://www.svb-haack.de/merkblatt-zum-wohnungsrecht-veroeffentlicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Haack]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Nov 2019 10:11:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechte und Belastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Grundlagen des Wohnungsrechts Inhaber eines Wohnungsrechts können ein Gebäude oder Teilbereiche davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen (Wohnungsrecht nach § 1093 BGB). In der Öffentlichkeit wird dies häufig mit dem Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; synonym verwendet. Der Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; bedeutet jedoch, dass der Wohnrechtsberechtigte zusammen mit dem Eigentümer in den gleichen Räumen lebt (Vorschriften des [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Grundlagen des Wohnungsrechts</h2>
<p><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1228" src="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2019/11/Wohnungsrecht-erklaeren-1093BGB-150x150.jpg" alt="Wohnungsrecht und Wohnrecht erklaeren" width="150" height="150" />Inhaber eines Wohnungsrechts können ein Gebäude oder Teilbereiche davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung benutzen (Wohnungsrecht nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1093.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 1093 BGB</a>). In der Öffentlichkeit wird dies häufig mit dem Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; synonym verwendet. Der Begriff &#8222;Wohnrecht&#8220; bedeutet jedoch, dass der Wohnrechtsberechtigte zusammen mit dem Eigentümer in den gleichen Räumen lebt (Vorschriften des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1090.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 1090 BGB</a>).</p>
<p>Die Grundlagen des Wohnungsrechts sind den Vorschriften des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1093.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 1093 BGB</a> zu entnehmen. Daraus ist ersichtlich, dass der/die Berechtigte eines Wohnungsrechts über die eigene Nutzung hinaus befugt ist, seine Familienangehörigen in die Wohnung aufzunehmen. Des Weiteren ist es erlaubt, die zur standesgemäßen Bedienung und Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen. Dies bedarf nicht der Zustimmung des Eigentümers. Auch die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen dürfen mitbenutzt werden. Ein Wohnungsrecht ist nicht veräußerbar und oder vererbbar.</p>
<p>Die so genannte &#8222;beschränkte persönliche Dienstbarkeit&#8220; des Wohnungsrechts entsteht durch Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs. Dazu ist eine notariell beurkundete Eintragungsbewilligung notwendig. Die Eintragung im Grundbuch kann nur gelöscht werden, wenn die/der Wohnungsberechtige(n)</p>
<ul>
<li>die beschränkte persönliche Dienstbarkeit selbst aufheben (sog. Löschungsbewilligung)</li>
<li>die/der Wohnungsberechtigte(n) sterben</li>
<li>oder eine zeitliche Befristung abgelaufen ist.</li>
</ul>
<h2>Wohnungsrecht-Modelle mit oder ohne Entgeltzahlung</h2>
<p>Die Nutzung durch die/den Wohnungsberechtigte(n) kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Das unentgeltliche Wohnungsrecht wird oftmals innerhalb von Familien eingeräumt. In der Regel werden dabei die Kinder die neuen Eigentümer des Wohngebäudes der Eltern. Die Eltern erhalten im Gegenzug ein unentgeltliches Wohnungsrecht.</p>
<p>Beim Verkauf eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks an nicht verwandte Dritte bzw. Investoren wird dagegen regelmäßig ein entgeltliches Wohnungsrecht vereinbart. Die Berechtigten des Wohnungsrechts zahlen dabei &#8211; ähnlich wie bei einer Miete &#8211; einen vereinbarten (monatlichen) Betrag an die Eigentümer. Die Übertragung eines Grundstücks mit Wohnungsrecht an Dritte bzw. Investoren ist ein noch recht junger Teilmarkt (sachlich sowie räumlich). Die Vorteile für beide Parteien liegen dabei auf der Hand:</p>
<div class="alignlefthalf"><strong>Verkäufer (zumeist Senioren)</strong></p>
<ul>
<li>finanzielle Sicherheit bzw. oftmals dringend erforderliche Liquidität</li>
<li>keine Instandhaltung der Immobilie mehr</li>
</ul>
</div>
<div><strong>Käufer</strong></p>
<ul>
<li>Erwerb eines Objekt zu einem stark reduzierten Preis</li>
<li>Verzinsung über die Wertminderung, mögliche Entgeltzahlungen und steuerliche Vorteile</li>
</ul>
</div>
<p>Ob die vereinbarte Verkaufssumme dabei als Rentenmodell oder als Einmalzahlung ausgezahlt wird, hängt von den Vorstellungen und Möglichkeiten der Verkäufer und Käufer ab.</p>
<h2>Wertermittlung</h2>
<p>Die Wertermittlung eines mit Wohnungsrecht belasteten Grundstücks sollte sachverständig erfolgen, da die Wertminderung durch das Wohnungsrecht von verschiedenen Faktoren abhängt. Dabei spielt neben der Frage, ob es entgeltich oder unentgeltlich vereinbart wurde, der Markt eine entscheidende Rolle. Alle wichtigen Details finden Sie in dem von uns bei der <a href="https://www.dvw.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (DVW)</a> veröffentlichen Merkblatt zum Thema Wohnungsrecht. Darin finden Sie folgende weiterführende Themen:</p>
<ul>
<li>Verkehrswertermittlung eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks nach WertR 2006</li>
<li>Einheitliche Verkehrswertermittlung eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks nach marktgerechten Ertrags- und Kostenaspekten</li>
<li>Wert des Wohnungsrechts</li>
</ul>
<p>Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: <a href="https://www.dvw.de/sites/default/files/merkblatt/daten/2018/16_DVW-Merkblatt-Wohnungsrecht.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">Download</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vortrag und Stand auf der Messe 50 Plus in Rheinbach &#8211; Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen bei Immobilienübertragungen</title>
		<link>https://www.svb-haack.de/informationsstand-und-vortrag-zu-immobilienuebertragungen-auf-der-messe-50-plus-in-rheinbach/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Björn Haack]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Apr 2017 08:55:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Rechte und Belastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Messe]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Vortrag]]></category>
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					<description><![CDATA[Informationsstand und Vortrag zu Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Immobilienübertragungen auf der Messe 50 Plus in Rheinbach &#160;Rheinbach/Bonn. Am 22. und 23. April 2017 informiert der Sachverständige für Immobilienbewertung Dr. Björn Haack auf der Messe „50 Plus – Freude am Leben“ in Rheinbach über Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Immobilienübertragungen und zeigt Ihnen dabei auf, wie Sie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Informationsstand und Vortrag zu Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Immobilienübertragungen auf der Messe 50 Plus in Rheinbach</h2>


<div class="wp-block-image">
<figure class="alignleft size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="338" height="836" src="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2017/04/Messe-50-plus-Rheinbach.jpg" alt="" class="wp-image-1793" srcset="https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2017/04/Messe-50-plus-Rheinbach.jpg 338w, https://www.svb-haack.de/wp-content/uploads/2017/04/Messe-50-plus-Rheinbach-121x300.jpg 121w" sizes="(max-width: 338px) 100vw, 338px" /></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph">&nbsp;<br><strong>Rheinbach/Bonn.</strong> Am 22. und 23. April 2017 informiert der Sachverständige für Immobilienbewertung Dr. Björn Haack auf der Messe „50 Plus – Freude am Leben“ in Rheinbach über Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Immobilienübertragungen und zeigt Ihnen dabei auf, wie Sie bares Geld sparen können. <strong>Am 23. April 2017 um 14.00 Uhr</strong> stellt Dr. Björn Haack auf der Messe die Möglichkeiten bei Immobilienübertragungen in einem Vortrag vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Deutschland werden Jahr für Jahr im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen große Vermögen in Form von Immobilien bzw. Betriebsvermögen auf die Nachkommen übertragen. Der Staat hat diese Übertragung von Eigentum als lukrative Geldquelle entdeckt. Erben und Beschenkte werden über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse gebeten</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unter dem Titel „<em>Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen bei Immobilienübertragungen: Schenken Sie dem Staat kein Geld, das ihm nicht zusteht</em>“ zeigt Dr. Haack, öffentlicher bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Gutachter und Fachbuchautor, wie Sie völlig legal Steuern sparen. Im Anschluss an den Vortrag beantwortet er Fragen rund um das Thema Steuern sparen bei Erbschaft oder Schenkung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Messe 50 Plus – Freude am Leben findet am 22. und 23. April 2017 in der Glasfachschule Rheinbach, Zu den Fichten 19 statt. Am Messestand des Sachverständigenbüros Dr. Haack können sich Besucher an beiden Tagen von 11 bis 17 Uhr informieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie finden unseren Stand als Gemeinschaftsstand zusammen mit <a href="https://www.wohnrecht24.de" rel="nofollow noopener" target="_blank">Wohnrecht24</a>. Somit bieten wir Ihnen auf der Messe in Rheinbach geballte Kompetenz rund um Ihre rechtlichen und finanziellen Fragen zu Planungen rund um Ihre Immobilie.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier können Sie das gesamte <a href="/wp-content/uploads/2017/04/Rheinbach-2017-Flyer-Messe-50-plus.pdf">Programm der Messe 50 plus</a> in Rheinbach herunterladen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kontakt<br>Dr.-Ing. Björn Haack<br>Weilerweg 12<br>53359 Rheinbach<br>Telefon: 02226 / 8989086<br>E-Mail: info@svb-haack.de<br>www.svb-haack.de</p>
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