Mietspiegel Bonn 2016 veröffentlicht

Mietspiegel Bonn 2016 veröffentlicht

Mietspiegel Bonn 2016 MieteDer Bonner Stadtrat hat einen neuen, qualifizierten Mietspiegel 2016 für die Bundesstadt Bonn beschlossen. Auf Basis des neuen Mietspiegels kann ab sofort die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) in Bonn online berechnet werden. Damit sich der Mietspiegel „Qualifizierter Mietspiegel“ nennen darf, hat eine Anpassung an die Marktentwicklung nach Ablauf von zwei Jahren zu erfolgen. Demnach ist der aktuelle Bonner Mietspiegel in der Zeit vom 30.06.2016 bis 29.06.2018 gültig. Damit wird der alte Mietspiegel aus 2013 ersetzt, welcher von einem Bonner Gericht als nicht qualifiziert kassiert wurde.

Für wen ist der Bonner Mietspiegel relevant?

Eigentümer, Mieter, Vermieter, Investoren und Sachverständige für Immobilienbewertung in Bonn haben mit dem Mietspiegel relativ aktuelle und rechtlich verbindliche Daten zur Hand, auf deren Basis sie den Wohnungsmarkt in Bonn besser einschätzen und bewerten können. Für Mieter und Vermieter ist z.B. interessant, ob die derzeit gezahlte Kaltmiete vom Bonner Mietspiegel in die eine oder die andere Richtung hin abweicht. Für Investoren in Bonn ist es wichtig, welche Erträge in Zukunft auf dem Bonner Wohnungsmarkt erwartet werden können. Sachverständige für Immobilienbewertung in Bonn profitieren von einer numerischen Basis, auf welcher sie eine rechtssichere Immobilienbewertung in Bonn fußen können.

Mietspiegel gilt nicht für Ein-und Zweifamilienhäuser oder Gewerbe

Die Mieten wurden in dem Zeitraum von Januar 2015 bis November 2015 durch durch Interviews und schriftliche Eigentümerbefragung erhoben. Von der Statistikstelle wurde eine Datei mit rd. 100.000 Wohnungen zur Verfügung gestellt. Der Datensatz wurde bereinigt und nach dem Zufallsprinzip wurden Adressen ausgewählt. Die erhobenen Daten wurden bereinigt um

  • Ein- u. Zweifamilienhäuser
  • Adressen von Wohnheimen
  • öffentlichen geförderter Wohnungsbau
  • reines Gewerbe
  • doppelte Datensätze

Insgesamt wurden 2.599 Datensätze für die Auswertung des Mietspiegels zugelassen. Dies genügt den Anforderungen an die Erstellung eines Regressionsmietspiegels, bei dem eine Stichprobe von bis zu einem Prozent des relevanten Wohnungsbestandes Voraussetzung ist. Demnach wäre laut Vorgaben bereits eine Stichprobe von 1.014 Wohnungen in Bonn ausreichend. Laut Auskunft der Stadt Bonn beinhaltet der Mietspiegel Wohnflächen von 20 m2 bis 150 m2 (mittlere Wohnfläche 67,88 m2). Aussagen über die ortsübliche Miete beziehen sich daher immer auf Wohnungsgrößen innerhalb der genannten Spannweite.

Mietspiegel und Mietpreisbremse in Bonn

Seit 1. Juli 2015 gilt in der Stadt Bonn die sogenannte Mietpreisbremse. Vermieter müssen sich bei Neuvermietung an die Mietpreisbremse halten. Dabei darf die Nettokaltmiete nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Welche Miete in Bonn üblich ist, richtet sich in der Regel nach dem Mietspiegel der Stadt. Dementsprechend reguliert der aktuelle Mietspiegel den Bonner Wohnungsmarkt. Für Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen gilt die Mietpreisbremse jedoch nicht.

Vergleichsmiete online berechnen

Auf der Homepage der Stadt Bonn kann kostenlos die Vergleichsmiete über einen Mietpreisrechner berechnet werden. Dabei werden eine Vielzahl von Eigenschaften der Wohnung abgefragt. Aus diesem detailierten Bild wird online die Vergleichsmiete berechnet. Das Resultat kann als PDF abgespeichert werden.

Sonstiges zum Bonner Mietspiegel

Herausgeber des aktuellen Mietspiegels sind der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg sowie die Stadt Bonn. Die Datenerhebung, Auswertung der Mietspiegeldaten und Dokumentation sind von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Bonn durchgeführt bzw. erstellt worden.

Weitere Informationen der Stadt Bonn zum aktuellen Mietspiegel finden Sie hier:
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/presseporta l/pressemitteilungen/31211/index.html

Auskünfte zum Mietspiegel erteilen:

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
Tel.: 0228 – 96 92 67 0
www.haus-und-grund-bonn.de
URL: http://www.haus-und-grund-bonn.de

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg e.V.

Beethovenallee 4, 53173 Bonn
Tel.: 0228 – 36 26 18
www.hausundgrund-badgodesberg.de
URL: http://www.hausundgrund-badgodesberg.de

Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.

Noeggerathstr. 49, 53111 Bonn
Tel.: 0228 – 94 93 09 0
www.mieterbund-bonn.de/
URL: http://www.mieterverein-bonn.de/
Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietspiegels erteilen:

Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Tel.: 0228 – 77 29 33
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn
Tel.: 0228 – 77 29 52

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